Werden bei einem Bauvorhaben besondere Anforderungen an den Brandschutz bezüglich Flugfeuer und strahlende Wärme
gestellt (z.B.: bei Flachdächer ohne Oberflächenschutz), wenden Sie sich bitte an den technischen Außen-, oder Innendienst.
Dieser wird Sie betreffend Aufbauten und Prüfzeugnisse gerne beraten.